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   OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01   

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https://dejure.org/2002,7053
OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01 (https://dejure.org/2002,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2002 - 23 W 483/01 (https://dejure.org/2002,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2002 - 23 W 483/01 (https://dejure.org/2002,7053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren; Gutachtenerstellung; Prozessnotwendiger Anlass; Schriftliches Gutachten im Sinne von § 22 StBGebV

  • Judicialis

    StBGebV § 21; ; StBGebV § 22; ; StBGebV § 23; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBGebV § 21 § 22 § 23; ZPO § 91 Abs. 1
    Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits hinzugezogenen Steuerberaters im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01
    Zwar ist ein prozeßnotwendiger Anlaß im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO zur Beauftragung eines Privatgutachters im Laufe eines Rechtsstreits ausnahmsweise (siehe Senatsbeschluß vom 18.12.1995 - 23 W 454/95 - in OLG-Report 1996, 105; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Vorbemerkungen zum Stichwort "Privatgutachten") anzunehmen, wenn die Partei nur auf diese Weise in den Stand gesetzt wird, ihrer Darlegungspflicht zu genügen oder die erforderlichen Beweise anzutreten, des weiteren, wenn sie sich nur so mit den Ausführungen der sachkundigen Gegenpartei oder mit dem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kritisch auseinandersetzen kann.
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01
    Vielmehr ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium der Streitigkeit zur Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten (objektivierende Betrachtung) als erforderlich ansehen durfte (Senatsbeschlüsse vom 16.08.2001 - 23 W 290/01 - in RPfleger 2001, 616 und vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG Report 1999, 111, 112).
  • OLG Hamm, 08.06.1998 - 23 W 39/98
    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01
    Vielmehr ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob die Partei die Beauftragung eines Privatgutachters bei verständiger Würdigung ihrer Belange im konkreten Stadium der Streitigkeit zur Durchsetzung ihres Rechtsstandpunktes aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten (objektivierende Betrachtung) als erforderlich ansehen durfte (Senatsbeschlüsse vom 16.08.2001 - 23 W 290/01 - in RPfleger 2001, 616 und vom 08.06.1998 - 23 W 39/98 - in OLG Report 1999, 111, 112).
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